Pflichtangaben Gasthof Pflug Inhaber: Ralf Specht Elsässer Straße 15 77694 Kehl-Neumühl Telefon: +49 (0)7851 2154 Telefax: +49 (0)7851 959945 E-Mail: info@pflug-neumuehl.de Internet: www.pflug-neumuehl.de Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Ralf Specht (Anschrift wie oben) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 142247204, Steuernummer 08064/05538 AGB-Restaurant Wir behalten uns vor, bei nichteinhalten Ihrer Reservierung 25,00 € pro Person in Rechnung zu stellen! Haftungshinweis Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Hinweis zur Online-Verbraucherschlichtungsstelle Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Schadensminderungspflicht Diese Website wurde mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Trotzdem kann keine Gewähr für die Fehlerfreiheit und Genauigkeit der enthaltenen Informationen übernommen werden. Jegliche Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Benutzung dieser Website entstehen, wird ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Sofern von dieser Website auf Internetseiten verwiesen wird, die von Dritten betrieben werden, übernehmen wir keine Verantwortung für deren Inhalte. Keine Abmahnung ohne vorherige Kontaktaufnahme Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen jeglicher Art aus urheber-, wettbewerbsrechtlichen sowie markenrechtlichen Angelegenheiten bitten wir, umgehend mit uns in Kontakt zu treten. Unnötige Rechtsstreitigkeiten, Abmahnungen und Kosten sind auf diese Weise zu vermeiden. Falls Ansprüche der oben genannten Art reklamiert werden, sagen wir bereits hier vor einer end- gültigen rechtsverbindlichen Klärung Abhilfe zu, durch die eine eventuelle Wiederholungsgefahr verbindlich ausgeschlossen ist. Eine dennoch ergehende Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme würde sodann wegen Nichtbeachtung einer Schadensminderungspflicht zurück- gewiesen. Bei in diesem Sinne unnötigen bzw. unberechtigten Abmahnungen und Folgemaßnahmen würde mit einer negativen Feststellungsklage beantwortet.
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